Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB als PDF herunterladenVersion 1.1 · gültig ab 12. September 2026 (bis 11. September 2026 bestätigte Buchungen unterliegen Version 1.0)
1. Einleitende Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei der Vermietung von Fahrzeugen durch die Gesellschaft GM Rent&Diggers s.r.o., IČO (Firmen-ID): 23741392, DIČ (USt-IdNr.): CZ23741392, mit Sitz in Plovární 478/1, Jižní Předměstí, 301 00 Pilsen, umsatzsteuerpflichtig, eingetragen im Handelsregister des Regionalgerichts Pilsen, Abteilung C, Einlage 47288 (nachfolgend „Vermieter“). Nicht durch diese Bedingungen geregelte Beziehungen unterliegen dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch (nachfolgend „tschechisches BGB“), insbesondere den Bestimmungen über die Miete eines Beförderungsmittels (§ 2321–2325), sowie dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz.
2. Mietbedingungen
2.1 Anforderungen an den Mieter
- Mindestalter 21 Jahre und gültiger Führerschein der Klasse B seit mindestens 2 Jahren; bei Mercedes-Benz X 250d 4×4 und Toyota Land Cruiser Mindestalter 23 Jahre und Führerschein seit mindestens 3 Jahren
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Fähigkeit, bei Fahrzeugübernahme die rückzahlbare Kaution zu hinterlegen (siehe Punkt 3.2)
2.2 Zweiter Fahrer
Im Vertrag kann kostenlos ein zweiter Fahrer angegeben werden, der dieselben Bedingungen wie der Mieter gemäß Punkt 2.1 erfüllt. Der zweite Fahrer muss im Vertrag ausdrücklich genannt werden, andernfalls gelten Versicherung und Fahrberechtigung nicht für ihn.
2.3 Buchung
Die Buchung wird verbindlich, sobald der Vermieter sie bestätigt hat und eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtmietpreises geleistet wurde. Die Anzahlung wird per Banküberweisung oder QR-Zahlung gemäß den Angaben auf der ausgestellten Vorauszahlungsrechnung bis zu dem darauf genannten Fälligkeitsdatum bezahlt. Die Anzahlung ist bei Stornierung der Buchung weniger als 7 Tage vor Mietbeginn nicht rückzahlbar. Mit Bestätigung der Buchung und Zahlung der Anzahlung entsteht die Pflicht, bei Übergabe des Fahrzeugs einen schriftlichen Mietvertrag über ein Beförderungsmittel abzuschließen (§ 2321 Abs. 2 des tschechischen BGB); diese Bedingungen und die Buchungsbestätigung sind fester Bestandteil des Vertrags.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Im Mietpreis enthalten
- Grundversicherung des Fahrzeugs (Haftpflicht- und Kaskoversicherung)
- Tschechische Autobahnvignette
- Grundausstattung fürs Camping
- 300 km pro Miettag (darüber hinaus 5 CZK/km)
- Beförderung von 2 Passagieren (jeder weitere Passagier 300 CZK/Tag)
- 24/7-Assistenzdienst
3.2 Kaution
Die Höhe der rückzahlbaren Kaution ist je nach Fahrzeug unterschiedlich: 30.000 CZK beim Citroën Hobby und beim Mercedes X 250d, 40.000 CZK beim VW Multivan und beim Toyota Land Cruiser. Der Mieter hinterlegt die Kaution im Voraus per Banküberweisung oder bar bei Fahrzeugübernahme; der Vermieter erstattet sie innerhalb von 7 Tagen nach Rückgabe des Fahrzeugs in einwandfreiem Zustand.
3.3 Saisonpreise, Mindestmietdauer und Rabatte
Der Fahrzeugpreis wird pro Miettag nach Saison berechnet: Hauptsaison (15.6.–31.8.) mit dem Koeffizienten ×1,25, Zwischensaison (1.5.–14.6. und 1.9.–30.9.) mit ×1,00 und Nebensaison (1.10.–30.4.) mit ×0,70 des Grundtagessatzes. Bei einer Miete über einen Saisonwechsel hinweg gilt für jeden Tag der jeweils gültige Satz.
Die Mindestmietdauer beträgt 3 Tage; erstreckt sich die Miete auf Juli oder August, beträgt die Mindestdauer 7 Tage. Die Höchstmietdauer beträgt 60 Tage. Bei längerer Miete gewähren wir einen Rabatt auf den Tagespreis (für Fahrzeug und tageweise abgerechnetes Zubehör): 5 % ab 5 Tagen, 10 % ab 10 Tagen, 15 % ab 15 Tagen — erstreckt sich die Miete auf die Hauptsaison (15.6.–31.8.), sonst 30 % ab 15 Tagen Miete.
3.4 Gebührenordnung
Zusatzleistungen und Vertragsstrafen (z. B. verspätete Rückgabe, Verschmutzung, Betankung, Verlust von Schlüsseln oder Dokumenten) richten sich nach der Gebührenordnung, die Anlage Nr. 2 des Mietvertrags ist und dem Mieter vor Vertragsunterzeichnung zur Verfügung gestellt wird.
4. Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs
4.1 Abholung
Der Mieter holt das Fahrzeug je nach aktueller Verfügbarkeit in Prag oder Pilsen ab. Gegen einen Aufpreis von 12 CZK/km (Hin- und Rückweg) von der näher gelegenen Filiale bringen und holen wir das Fahrzeug an jeden Ort in der Tschechischen Republik. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank und in sauberem Zustand übergeben; bei der Übernahme wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem etwaige Schäden und der Zustand des Fahrzeugs festgehalten werden.
4.2 Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug im selben Zustand, in dem er es übernommen hat, mit vollem Tank und zur vereinbarten Zeit zurückzugeben. Für eine verspätete Rückgabe werden 500 CZK je angefangene Stunde berechnet, höchstens jedoch für 3 Stunden. Überschreitet die Verspätung 3 Stunden, wird statt der Stundengebühr der Tagesmietsatz zuzüglich 50 % für jeden angefangenen Verspätungstag berechnet.
4.3 Nicht einsatzfähiges Fahrzeug
Kann der Vermieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin übergeben, bietet er dem Mieter ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zum gleichen Preis, einen Ersatztermin an oder erstattet alle geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen. Kann der Mieter das Fahrzeug wegen Betriebsunfähigkeit oder einer nicht von ihm verursachten Reparatur nicht nutzen, entfällt die Miete für diesen Zeitraum (§ 2324 des tschechischen BGB) und der entsprechende Anteil wird ihm innerhalb von 14 Tagen nach Mietende erstattet.
5. Pflichten des Mieters
- Das Fahrzeug bestimmungsgemäß nutzen
- Die Verkehrsvorschriften einhalten
- Nicht mehr Personen befördern als zulässig
- Im Fahrzeug nicht rauchen
- Das Fahrzeug nicht an Dritte überlassen
- Mängel und Unfälle dem Vermieter unverzüglich melden
5.1 Untersagte Nutzungsarten
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters ist Folgendes untersagt: Teilnahme an Rennen und Wettbewerben; Fahren abseits befestigter Straßen mit dem VW Multivan und dem Citroën Hobby; Überlassung des Fahrzeugs zur Untervermietung oder an im Vertrag nicht genannte Dritte; entgeltliche Beförderung von Personen oder Gütern; Einfahrt mit dem Fahrzeug auf Festival- oder Massenveranstaltungsgelände; Abschleppen anderer Fahrzeuge oder Anhänger.
5.2 Dach- und Pritschenzelt
Ist das Fahrzeug mit einem Dach- oder Pritschenzelt ausgestattet, muss der Mieter ausschließlich mit zusammengeklapptem und ordnungsgemäß gesichertem Zelt fahren, eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h einhalten und Leiter sowie Matratze während der gesamten Fahrt am Fahrzeug belassen.
6. Versicherung und Haftung
Die Fahrzeuge sind bei der ČSOB Pojišťovna, a.s. haftpflicht- und kaskoversichert. Die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung beträgt 10 %, mindestens 10.000 CZK, und wird aus der hinterlegten Kaution beglichen; die Kaution selbst stellt keine Selbstbeteiligung dar. Hat der Mieter einen Schaden verschuldet, trägt er die Selbstbeteiligung. Für durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursachte Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
7. Stornobedingungen
Die Stornogebühren werden von der Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises berechnet:
- Mehr als 30 Tage vor Mietbeginn: Rückerstattung von 100 % der Anzahlung
- 15–30 Tage vor Mietbeginn: Rückerstattung von 50 % der Anzahlung
- 7–14 Tage vor Mietbeginn: Rückerstattung von 25 % der Anzahlung
- Weniger als 7 Tage: Die Anzahlung verfällt
Hat der Mieter bereits die Restzahlung des Preises oder die Kaution geleistet, wird ihm diese innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung der Buchung vollständig erstattet. Die Stornobedingungen gelten nicht, wenn die Übergabe des Fahrzeugs durch ein Hindernis auf Seiten des Vermieters oder durch höhere Gewalt verhindert wird – in diesem Fall gilt Punkt 4.3.
Der Mietvertrag über ein Beförderungsmittel wird für einen bestimmten Erfüllungstag (den Miettermin) geschlossen. Gemäß § 1837 Buchst. j) des tschechischen BGB hat der Verbraucher bei dieser Vertragsart kein Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten; für die Stornierung der Buchung gelten die oben genannten Stornobedingungen.
8. Auslandsreisen
Der Mietpreis umfasst 300 km pro Miettag, berechnet für die gesamte Mietdauer. Kilometer über dem Limit berechnen wir mit 5 CZK/km nach dem Tachostand bei Rückgabe. Auslandsreisen sind nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich – der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter vorab über die geplante Route und die zu befahrenden Länder zu informieren und sich um die notwendigen Vignetten und Genehmigungen für das jeweilige Land zu kümmern. Erlaubt sind Länder der EU/des EWR, die Schweiz, Großbritannien und der Balkan; untersagt sind Russland, Belarus, die Ukraine, Moldau, die Türkei und Länder außerhalb Europas.
9. Reklamationen
Der Mieter zeigt Mängel der Leistung dem Vermieter unverzüglich nach ihrer Feststellung an, am besten bereits bei Rückgabe des Fahrzeugs durch Eintrag ins Übergabeprotokoll. Rechte aus mangelhafter Leistung können innerhalb der gesetzlichen Frist gemäß § 1914 ff. und § 2205 ff. des tschechischen BGB geltend gemacht werden; eine spätere Anzeige berührt diese Rechte nicht, kann jedoch den Nachweis des Mangels erschweren. Reklamationen sind schriftlich an die Adresse des Vermieters oder per E-Mail an honza@frantisekdron.cz zu richten.
Weist das Fahrzeug bei Übergabe oder während der Mietdauer einen Mangel auf, der seine vereinbarte Nutzung verhindert, hat der Mieter Anspruch auf Mängelbeseitigung, auf eine angemessene Mietpreisminderung für die Dauer des Mangels, auf Bereitstellung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs, sofern verfügbar, sowie bei einer wesentlichen Vertragsverletzung auf Rücktritt vom Vertrag und Rückerstattung des Mietpreises für nicht genutzte Tage.
10. Außergerichtliche Streitbeilegung
Kommt es zwischen dem Vermieter und einem Mieter, der Verbraucher ist, zu einem Verbraucherstreit, hat der Verbraucher das Recht auf dessen außergerichtliche Beilegung gemäß § 14 des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz. Zuständige Stelle für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten ist die Tschechische Handelsinspektion (ČOI) mit Sitz in Štěpánská 796/44, 110 00 Prag 1, Internetadresse: www.coi.cz.
11. Schlussbestimmungen
Der Vermieter ist berechtigt, diese Bedingungen zu ändern, mit Wirkung für Buchungen, die nach dem Inkrafttreten der neuen Version geschlossen werden. Für bereits bestätigte Buchungen gilt stets die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung geltende Fassung der Bedingungen, die dem Mieter als PDF mit Angabe von Version und Datum des Inkrafttretens zur Verfügung gestellt wird. Nicht durch diese Bedingungen geregelte Beziehungen unterliegen dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 12. September 2026 in Kraft (Version 1.1; Version 1.0 galt ab 9. September 2026).
12. Kontakt
GM Rent&Diggers s.r.o.
Plovární 478/1, 301 00 Pilsen
E-Mail: honza@frantisekdron.cz
Telefon: +420 723 707 958